< Blog Home    13. März 2024 

Schweiz verbietet ab Sept. 2024 Kirschlorbeer & Co.

An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Schweizer Bundesrat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Ab dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Damit setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoss um.


Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen. Dennoch war bislang der Verkauf zahlreicher invasiver gebietsfremder Arten möglich. Am 1. März 2024 hat der Bundesrat beschlossen, das Inverkehrbringen bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen zu verbieten. Damit setzt er die Motion den Verkauf invasiver Neophyten verbieten um.

Der Bundesrat hat die entsprechend angepasste Freisetzungsverordnung verabschiedet. Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr. Die vom Verbot betroffenen Pflanzen, darunter der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer oder der Blauglockenbaum, werden in einem neuen Anhang der Freisetzungsverordnung aufgelistet. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen.


Umgangsverbot wird erweitert


In der Freisetzungsverordnung wird zudem das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen, d.h. sie dürfen beispielsweise nicht mehr auf den Markt gebracht, angepflanzt oder vermehrt werden. Dies betrifft etwa den Götterbaum und die Kletterliane Kudzu. Schliesslich sind neu auch Importkontrollen durch den Zoll möglich. Ausser bei den Importkontrollen sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig.


Die Anpassungen der Verordnung sollen verhindern, dass zusätzliche invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten. Dies entspricht auch den Zielsetzungen der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten.

Der Bundesrat hat die Änderung der Freisetzungsverordnung auf den 1. September 2024 in Kraft gesetzt. Damit bleibt den betroffenen Unternehmen Zeit, ihre Sortimente rechtzeitig an die neuen Bestimmungen anzupassen. *


Biologischer Hintergrund


In unserem Lebensraum haben sich Lebewesen (Tiere aber auch Bakterien und Pilze), die von oder mit unseren heimischen Wildpflanzen leben, im Laufe von Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden an die Pflanze angepasst und umgekehrt. Man spricht hier auch von Koevolution. Die Pflanzen profitieren von der Bestäubung. Insekten, Vögel und andere Lebewesen finden Lebensraum und Nahrung in Form von Pollen, Nektar, Früchten, Samen und Blättern. Pilze und Bakterien leben in Symbiose mit der Pflanze oder parasitär.


Bei exotischen Pflanzen fehlen diese Lebensgemeinschaften, die heimische Tierwelt kann mit den Fremdlingen nicht viel anfangen. Während z.B. von unserer einheimischen Schlehe über 200 Vogel- und Insektenarten profitieren, fressen am exotischen Kirschlorbeer hingegen gerade mal 2-3 Vogelarten dessen für viele Tiere und Menschen giftigen Früchte. Der Kirschlorbeer hat somit in etwa den ökologischen Wert einer Betonmauer, auf dieser können ja immerhin Flechten wachsen. Ähnliches gilt auch für Tuja, Forsythie, Flieder und Geranien. Allerdings sind nicht alle Exoten grundsätzlich unnütz. Auch geht es nicht um einen einzelnen Neophyten im Garten, sondern darum, dass diese sich invasiv ausbreiten und heimische Wildpflanzen immer mehr verdrängen. Mehr dazu auch unter unserem "Ratgeber Einheimische Wildpflanzen".


* Quelle: Pressemitteilung des Schweizer Bundesrats vom 1. März 2024, abgerufen am 13.03.2024 unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100244.html

Titelbild: Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), https://commons.wikimedia.org/ Bildlizenz: gemeinfrei


von Oli Zwirner 14. Juli 2025
Bis zum 31. Juli habt ihr noch die Möglichkeit, eure Bewerbungen zum " Deutschland summt - Pflanzwettbewerb 2025 " einzureichen. Hier geht's direkt zu Wettbewerbsseite: https://wir-tun-was-fuer-bienen.de Darum geht es Ihr habt Lust, euren Garten, Balkon oder eure Terrasse in ein insektenfreundliches Blütenparadies zu verwandeln? Ihr wolltet schon immer andere Menschen kennenlernen, die sich ebenfalls für die biologische Vielfalt engagieren? Vielleicht seid ihr auch Lehrer*in, Firmenchef*in oder im Vereinsvorstand und hegt den Wunsch, in einer Gemeinschaftsaktion eine Naturoase auf dem Schul-, Firmen- oder Vereinsgelände zu gestalten? Dann seid ihr hier genau richtig! Willkommen beim Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb. Hintergrund Bereits seit 2016 gärtnern Jung und Alt bei uns um die Wette. Mit beachtlichem Erfolg. Auch in diesem Jahr veranstaltet die Stiftung für Mensch und Umwelt , den Wettbewerb wieder – diesmal in seinem 10-jährigen Jubiläumsjahr. Sehen wir uns auf der Prämierungsfeier in Berlin? Als Mitglied der Hauptjury ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass ihr dabei seid! Vielleicht sehen wir uns im September ja auf der Prämierungsfeier in Berlin. Ich würde mich freuen! NEU: Kennt ihr schon die Jubiläumsbroschüre "10 Jahre Deutschland summt! -Pflanzwettbewerb" ?
von Oli Zwirner 8. Juli 2025
Die Acker-Kratzdistel vermehrt sich vegetativ über Wurzelausläufer und sogar über abgetrennte Wurzelstückchen. Sie galt daher vor den Zeiten moderner, effektiver Totalherbizide als gefürchtetes Unkraut und ist auch heute sogar bei vielen Naturgärtnern nicht gern gesehen. Aus unserer Sicht zu Unrecht, solange man ein paar Regeln beachtet.
von Oli Zwirner 30. Juni 2025
Die kommenden Termine der in Kooperation mit der vh ulm stattfindenden Führung durch den Naturgarten Langenau für 2025 können ab sofort gebucht werden. Die Termine mit den Anmeldelinks der vh ulm findet ihr auf unserer Website unter " Termine " beim jeweiligen Termineintrag. Die vh ulm erhebt einen kleinen Unkostenbeitrag von 5 € für Verwaltung und Veröffentlichung im Programm. Wir selbst nehmen nichts. Bitte bucht die Termine möglichst frühzeitig, bisher waren alle Termine immer restlos ausgebucht. Die Führungen stehen unter dem Motto ... "Vorbild Wildnis - wie kommt die Natur in den Garten?" Euch erwartet keine klassische Gartenbesichtigung mit nur ein paar hübschen Blumen. Vielmehr werdet ihr ganz viel darüber erfahren, was mit "Wildnis", "Natur" und "Artenvielfalt" überhaupt gemeint ist und was als Vorlage für den eigenen Naturgarten funktionieren kann. Wir werden uns dann bei der Gartenführung auch die einzelnen Biotopelemente im Naturgarten anschauen und dazu den Hintergrund und den Nutzen für die Artenvielfalt erklären. Wir geben euch u.a. Antworten auf die folgenden Fragen: Was sind die Unterschiede zwischen Honig- und Wildbienen? Warum heimische Wildpflanzen? Und was ist Koevolution? Wie können bestimmte Tierarten gezielt gefördert werden? Wieviel "Natur" ist ein Naturgarten und was ist Wildnis? Störungsökologie: Wann muss der Mensch eingreifen? Wie kann möglichst insektenschonend gemäht / geschnitten werden? Wie tief oder flach soll ein Naturteich sein? Wie geht insektenschonendes Licht? Fragen und Diskussion jederzeit erwünscht! Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Hunde an der Leine sind erlaubt. Ihr findet unseren Naturgarten unter der folgenden Adresse: Nelkenstr. 13, 89129 Wiese, Parkplätze gibt es z.B. an der Stadthalle oder Ludwig-Uhland-Schule, Karlstr. (ca. 100 m). Weitere Infos zu unseren Führungen gibt es auch hier .
von Oli Zwirner 24. Juni 2025
Über Pfingsten waren wir eine Woche in Bosnien, genauer gesagt im Una Canyon in der Nähe von Bihac und dem Una Nationalpark. Wir hatten eine völlig autarke Blockhütte mit Solar und PV direkt an der Una, einem blau und grün schimmernden Wildfluss.
von Oli Zwirner 2. Juni 2025
Vortrag "Artenvielfalt und Klimaschutz im eigenen Garten" Am Mittwoch, den 02. Juli 2025 um 18:30, findet ein Vortrag zum Thema „Artenvielfalt und Klimaschutz im eigenen Garten“ statt. Beginn ist um 18.30 Uhr im Landratsamt Heidenheim (Felsenstraße 36, Raum B 004). Zu Gast ist Oliver Zwirner, u.a. Preisträger des Landesnaturschutzpreises Baden-Württemberg 2024 und aktiv bei der AG Donaumoos Langenau. Oliver erklärt u.a. am Beispiel seines Naturgartens in Langenau (www.naturgarten-langenau.de) mit vielen Bildern den aktuellen Wissensstand zu den wichtigsten Zusammenhängen rund um Artenvielfalt und Klimaschutz. Er zeigt anhand von vielen Praxisbeispielen, was artenreiche Landschaften oder Gärten ausmachen. Seien Sie dabei und lernen Sie nützliche Tipps und Tricks für die Gestaltung von naturnahen Gärten kennen und wie man gleichzeitig das Klima schützt. Das vom Landkreis Heidenheim im Rahmen seiner Klimainitiative gegründete Zentrum für nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, kurz ZEKK, lädt gemeinsam mit dem Landkreis zur Veranstaltungs- und Vortragsreihe „Klimagespräche“ ein. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und Unternehmen die Möglichkeit, sich zu unterschiedlichen Themen im Bereich des Klimaschutzes zu informieren.
von Oli Zwirner 31. Mai 2025
Nachtaktive Insekten werden von künstlichen Lichtquellen vor allem im kalten Spektrum und mit hohem UV-Anteil angezogen, da sie sich eigentlich am weißlichen Licht des Monds (Farbtemperatur ca. 4.000 Kelvin) orientieren. Im Gegensatz zum Mond weisen künstliche Lichtquellen den Insekten nämlich den falschen - oft tödlichen – Weg: Die Tiere verlieren die Orientierung, sterben an Erschöpfung, gelangen in die Leuchtgehäuse und verbrennen oder verhungern dort, weil sie nicht mehr hinausfinden. So fehlen Milliarden Insekten mit weitreichenden Folgen für ganze Ökosysteme. Die lichtsensiblen Glühwürmchen sind vielerorts bereits ausgestorben und auch Vögel und Fledermäuse werden durch künstliche Lichtquellen direkt oder indirekt gefährdet. Titelbild: LED Licht an unserem Hauseingang (2.500 K, 5 W, Streulicht räumlich nach oben durch den Dachüberhang begrenzt, zeitlich begrenzt durch einen Bewegungsmelder) Praxistipps für die Außenbeleuchtung Licht ohne UV-Anteil verwenden (z.B. Umstieg auf LED) Warmweiße LEDs benutzen (kleiner 2.500 Kelvin, ideal ist die Farbtemperatur „Amber“ mit 1.800 - 2.200 Kelvin). Auf geschlossene Leuchtengehäuse achten Nur dort beleuchten, wo es notwendig ist (z.B. Keine Pflanzen wie z.B. Bäume beleuchten, Wege bodennah ausleuchten) Lichtintensität so gering wie möglich Streulicht, insbesondere nach oben vermeiden oder begrenzen Licht nur bei Bedarf einschalten (Bewegungsmelder)
von Oli Zwirner 25. Mai 2025
Familienausflug am So. 25. Mai 2025: Tag der Artenvielfalt im Langenauer Ried
von Oli Zwirner 8. Mai 2025
Am Freitag den 2. Mai besuchte uns das RegioTV-Team in unserem Naturgarten in Langenau. Nach etwa zwei Stunden Interview, Film- und Drohnenaufnahmen war alles im Kasten. Ich denke, es hat allen viel Spaß gemacht, mir auf jeden Fall. Im Anschluß musste das Rohmaterial noch bei RegioTV geschnitten, nachvertont und mit einigen Bildern ergänzt werden. Es ist sicherlich eine hohe Kunst, jemanden wie mich, der auch gerne 4 Stunden am Stück referiert, in ein 4-minütiges Video zu packen ohne den Gesamtkontext zu verlieren. Das Team hat hier aus meiner Sicht das Bestmögliche daraus gemacht :-)
von Lisa Zwirner 22. April 2025
Wir hatten am Ostersamstag ausnahmsweise ein paar Stunden Zeit und die spontane Idee, noch einen kleinen, lichtdurchfluteten Teich zu machen. Den Miniteich an unserer Kräuterschnecke mitgerechnet ist das jetzt Teich Nummer 6. Recycling-Vlies und EPDM-Kautschukfolie hatten wir noch von unserem Lichtteich-Projekt übrig, so dass es für eine Wasserfläche von ca. 2,5 qm mit einer maximalen Tiefe von unter 30 cm gereicht hat. Nur ein paar Stunden Arbeit Zu zweit haben wir etwa 4-5 Stunden benötigt, vom Aushub der Grundform über die Modellierung, das Abstechen der Grassode zur Ufergestaltung, die Verlegung von Vlies und Folie sowie das Einbringen des Kies. Als Erstbepflanzung haben wir einheimische Wildpflanzen wie Sumpfschwertlilie, Tannenwedel, Zungenhahnenfuß und Armleuchter-Algen aus den bestehenden Teichen verwendet. Da kommt sicher noch was dazu. Gemessen am Aufwand läßt sich das Ergebnis doch sehen, oder?
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