< Blog Home    13. März 2024 

Schweiz verbietet ab Sept. 2024 Kirschlorbeer & Co.

An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Schweizer Bundesrat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Ab dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Damit setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoss um.


Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen. Dennoch war bislang der Verkauf zahlreicher invasiver gebietsfremder Arten möglich. Am 1. März 2024 hat der Bundesrat beschlossen, das Inverkehrbringen bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen zu verbieten. Damit setzt er die Motion den Verkauf invasiver Neophyten verbieten um.

Der Bundesrat hat die entsprechend angepasste Freisetzungsverordnung verabschiedet. Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr. Die vom Verbot betroffenen Pflanzen, darunter der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer oder der Blauglockenbaum, werden in einem neuen Anhang der Freisetzungsverordnung aufgelistet. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen.


Umgangsverbot wird erweitert


In der Freisetzungsverordnung wird zudem das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen, d.h. sie dürfen beispielsweise nicht mehr auf den Markt gebracht, angepflanzt oder vermehrt werden. Dies betrifft etwa den Götterbaum und die Kletterliane Kudzu. Schliesslich sind neu auch Importkontrollen durch den Zoll möglich. Ausser bei den Importkontrollen sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig.


Die Anpassungen der Verordnung sollen verhindern, dass zusätzliche invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten. Dies entspricht auch den Zielsetzungen der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten.

Der Bundesrat hat die Änderung der Freisetzungsverordnung auf den 1. September 2024 in Kraft gesetzt. Damit bleibt den betroffenen Unternehmen Zeit, ihre Sortimente rechtzeitig an die neuen Bestimmungen anzupassen. *


Biologischer Hintergrund


In unserem Lebensraum haben sich Lebewesen (Tiere aber auch Bakterien und Pilze), die von oder mit unseren heimischen Wildpflanzen leben, im Laufe von Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden an die Pflanze angepasst und umgekehrt. Man spricht hier auch von Koevolution. Die Pflanzen profitieren von der Bestäubung. Insekten, Vögel und andere Lebewesen finden Lebensraum und Nahrung in Form von Pollen, Nektar, Früchten, Samen und Blättern. Pilze und Bakterien leben in Symbiose mit der Pflanze oder parasitär.


Bei exotischen Pflanzen fehlen diese Lebensgemeinschaften, die heimische Tierwelt kann mit den Fremdlingen nicht viel anfangen. Während z.B. von unserer einheimischen Schlehe über 200 Vogel- und Insektenarten profitieren, fressen am exotischen Kirschlorbeer hingegen gerade mal 2-3 Vogelarten dessen für viele Tiere und Menschen giftigen Früchte. Der Kirschlorbeer hat somit in etwa den ökologischen Wert einer Betonmauer, auf dieser können ja immerhin Flechten wachsen. Ähnliches gilt auch für Tuja, Forsythie, Flieder und Geranien. Allerdings sind nicht alle Exoten grundsätzlich unnütz. Auch geht es nicht um einen einzelnen Neophyten im Garten, sondern darum, dass diese sich invasiv ausbreiten und heimische Wildpflanzen immer mehr verdrängen. Mehr dazu auch unter unserem "Ratgeber Einheimische Wildpflanzen".


* Quelle: Pressemitteilung des Schweizer Bundesrats vom 1. März 2024, abgerufen am 13.03.2024 unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100244.html

Titelbild: Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), https://commons.wikimedia.org/ Bildlizenz: gemeinfrei


von Lisa Zwirner 22. April 2025
Wir hatten am Ostersamstag ausnahmsweise ein paar Stunden Zeit und die spontane Idee, noch einen kleinen, lichtdurchfluteten Teich zu machen. Den Miniteich an unserer Kräuterschnecke mitgerechnet ist das jetzt Teich Nummer 6. Recycling-Vlies und EPDM-Kautschukfolie hatten wir noch von unserem Lichtteich-Projekt übrig, so dass es für eine Wasserfläche von ca. 2,5 qm mit einer maximalen Tiefe von unter 30 cm gereicht hat. Nur ein paar Stunden Arbeit Zu zweit haben wir etwa 4-5 Stunden benötigt, vom Aushub der Grundform über die Modellierung, das Abstechen der Grassode zur Ufergestaltung, die Verlegung von Vlies und Folie sowie das Einbringen des Kies. Als Erstbepflanzung haben wir einheimische Wildpflanzen wie Sumpfschwertlilie, Tannenwedel, Zungenhahnenfuß und Armleuchter-Algen aus den bestehenden Teichen verwendet. Da kommt sicher noch was dazu. Gemessen am Aufwand läßt sich das Ergebnis doch sehen, oder?
von Oli Zwirner 17. April 2025
Unser Storchennest steht noch keine drei Wochen und wird fast täglich von Störchen angeflogen. Bebrütet wird es noch nicht, dafür kommt regelmäßig ein Storch vorbei der die Weidenzweige abbaut (Titelbild). Gestern haben wir dann zum ersten Mal ein Storchenmännchen im Nest beobachten können, der eindeutig Balzverhalten gezeigt hat (u.a. lautes Klappern und Kopf in den Nacken). Diese Männchen wurde jedoch kurze Zeit später von einem anderen (vermutlich) Storchenmännchen vertrieben, der das Nest dann selbst für einige Zeit besetzte. Zum Glück ohne das Nest zu demontieren ;-). Wir sind gespannt, wann das Nest erstmalig bebrütet wird. Dieses Jahr wird es wahrscheinlich nichts mehr, aber für die nächste Brutsaison haben wir große Hoffnung.
von Oli Zwirner 14. April 2025
Familienausflug am So. 25. Mai 2025: Tag der Artenvielfalt im Langenauer Ried
von Oli Zwirner 6. April 2025
„Einsatz mit Elan – Menschen für Naturschutz begeistern“ Umweltministerin Thekla Walker hat uns für unser Projekt „Naturgarten Langenau – mit allen Sinnen für den Artenschutz begeistern“ am 5. April 2025 den Landesnaturschutzpreis 2024 in Stuttgart verliehen. Die mit insgesamt 30.000 Euro dotierte Auszeichnung steht dieses Jahr unter dem Motto „Einsatz mit Elan – Menschen für Naturschutz begeistern“. Der Landesnaturschutzpreis 2024 zeichnet vorbildliche Initiativen und Aktivitäten aus, denen es gelingt, andere Menschen für ein Engagement im Naturschutz zu begeistern und Aktive zu gewinnen.
von Oli Zwirner 1. April 2025
Ihr habt Lust, euren Garten, Balkon oder eure Terrasse in ein insektenfreundliches Blütenparadies zu verwandeln? Ihr wolltet schon immer andere Menschen kennenlernen, die sich ebenfalls für die biologische Vielfalt engagieren? Vielleicht seid ihr auch Lehrer*in, Firmenchef*in oder im Vereinsvorstand und hegt den Wunsch, in einer Gemeinschaftsaktion eine Naturoase auf dem Schul-, Firmen- oder Vereinsgelände zu gestalten? Dann seid ihr hier genau richtig! Willkommen beim Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb. Bereits seit 2016 gärtnern Jung und Alt bei uns um die Wette. Mit beachtlichem Erfolg. Auch in diesem Jahr veranstaltet die Stiftung für Mensch und Umwelt , den Wettbewerb wieder – diesmal in seinem 10-jährigen Jubiläumsjahr. Als Mitglied der Hauptjury ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass ihr dabei seid! Der Wettbewerb startet am 1. April und endet am 31. Juli. Hier geht's zu Wettbewerbsseite: https://wir-tun-was-fuer-bienen.de NEU: Kennt ihr schon die Jubiläumsbroschüre "10 Jahre Deutschland summt! -Pflanzwettbewerb" ?
von Oli Zwirner 30. März 2025
Gestern war es soweit: Nach einigen Wochen Vorbereitung konnten wir endlich unser Storchennest aufrichten. Kurz nach 11 stand dann das Nest. Keine 2 Stunden später fand die erste Wohnungsbesichtigung statt – Weltrekord. Wir fiebern jetzt dem Tag entgegen, an dem das Nest bebrütet wird. Der Naturgarten ist gut mit Störchen frequentiert und in der Innenstadt werden geeignete Standorte langsam rar. Daher sehen wir gute Chancen, dass das Nest in dieser oder in der nächsten Brutsaison angenommen wird. Wir werden berichten.
von Oli Zwirner 13. März 2025
Wenn wir über Naturgärten sprechen, haben viele Menschen ein buntes Blütenmeer vor Augen, in dem Bienen um die Wette summen und Schmetterlinge von Blume zu Blume flattern. Doch stimmt dieses Bild überhaupt oder haben wir etwas Wichtiges übersehen? Blütenbesucher sind für uns präsenter Die Mehrzahl der Blütenbesucher erreichen die Blüten - für uns Menschen gut sichtbar - im Flug. Allerdings bestehen unsere heimischen Arthropodenarten* nicht nur aus blütenbesuchenden Fluginsekten, sondern überwiegend aus Tieren, die sich von anderen Pflanzenteilen, Pflanzensäften, parasitär oder räuberisch ernähren. Dazu gehören die ganzen Spinnen, Wanzen, Zikaden, Heuschrecken, Tausendfüßer, Laufkäfer, Asseln, Springschwänze und viele mehr. Diese Tiere leben zum Teil in der Wiese versteckt in der Krautschicht, in der Streuschicht oder im Boden und sind für uns meist so gut wie unsichtbar. Titelbild ganz oben: Die Roesels Beißschrecke ernährt sich hauptsächlich von Gräsern; krautige Pflanzen und gelegentlich von kleinere Insekten. Blüten braucht sie direkt nicht.
von Kirstin Segler 3. März 2025
Gastbeitrag: Autorin Kirsten Segler im Interview mit Doris Lerch ... Wer Bienen, Schmetterlingen und anderen faszinierenden Insekten etwas Gutes tun will, muss auf heimische Pflanzen setzen – so weit, so bekannt. Mit Exoten können meist nur wenige Tiere etwas anfangen. Doch auch im direkten Vergleich zwischen Wildformen und ihnen sehr ähnlichen Zuchtvarianten haben die Originale einen viel größeren Nutzen für die Tierwelt. Das zeigte eine Studie der Biologin Doris Lerch von der Technischen Universität Darmstadt.
von Oli Zwirner 1. März 2025
Wann ist die beste Zeit, einen Reisighaufen zu entfernen? Die ganz klare Antwort vorab: eigentlich nie ! In vielen Gärten werden Reisighaufen angelegt und wandern vor dem Winter in den Häcksler. Warum das keine gute Idee ist und wie es besser geht, erfahrt ihr im nachfolgenden Beitrag. Reisig - ein kleines ökologisches Universum Ein Reisighaufen ist ein kleines ökologisches Universum für sich: In der Brutzeit ziehen dort z.B. Rotkehlchen oder Zaunkönig ihre Küken geschützt vor Beutegreifern auf. Eidechsen finden dort Schutz vor Katzen, Rabenkrähen und Elstern. Igel bauen sich im Reisig ein kuschliges Plätzchen für den Winterschlaf. Und alle möglichen Insekten und Spinnen finden darin Schutz, Nistmöglichkeiten, überwintern dort oder leben vom zersetzten Holz, dem Mulm. Reisighaufen haben ganzjährig "Saison" Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es ja verboten, in der Vogelbrutzeit vom 01. März bis 30. September Bäume zu fällen und starke Rückschnitte an Gehölzen vorzunehmen. Ein Reisighaufen hat jedoch ganzjährig „Saison“. Entfernt man das Reisig zu früh, schadet man überwinternden Insekten und Igeln. Entfernt man Reisig später, können darin schon Vögel brüten. Es gibt also keinen guten Zeitpunkt, einen Reisighaufen zu entfernen. 
Weitere Beiträge anzeigen